Kinderschutzfachkraft § 8a SGB VIII

 

Insoweit erfahrene Fachkraft (§ 8a SGB VIII)


Träger der Jugendhilfe müssen für eine strukturierte und systematische Beurteilung von
Kindeswohlgefährdungen in ihren Einrichtungen Sorge tragen. Bei einem Verdacht auf
eine Kindeswohlgefährdung ziehen sie zur Gefährdungseinschätzung für ein Kind immer
eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzu. Dies ist im  § 8a  „Schutzauftrag bei
Kindeswohlgefährdung“ im SGB VIII geregelt. Diese insoweit erfahrene Fachkraft wirkt beratend und koordinierend bei
weiteren Maßnahmen und Hilfeplänen mit.

Ich stehe Ihnen gerne als Insoweit erfahrene Fachkraft im Rahmen von Fallberatungen zur Verfügung.