Einzelsupervision

ist in der Regel ein Zweiergespräch. Es wird entweder von Privatpersonen oder vom Arbeitgeber für einzelne MitarbeiterInnen beauftragt. In einem geschützten Rahmen können Themen aufgegriffen werden wie:

  • Verbesserung der Kommunikation am Arbeitsplatz und der Kommunikationskompetenz
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Strategien zur Konfliktlösung und beim Ansprechen bzw. Auflösen von Spannungen
  • Verbesserung der Arbeitsorganisation, insbesondere auch in neuen beruflichen Positionen.
  • Unterstützung in Fragen des Kontaktes mit Kunden, Klienten, Patienten
  • Entwicklung anderer Handlungsmöglichkeiten und Handlungsstrategien in kritischen Situationen
  • Unterstützung bei der Bewältigung von beruflichen Krisen oder Belastungen und bei wichtigen Entscheidungen.